Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen Frank Fischer Hard- &
Software, Geschäftsbereich Intertech mit Geschäftssitz in
Pulheim (nachfolgend Intertech genannt) und ihren Kunden. Sie sind
Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von Intertech an seine
Kunden.
Vertragliche
Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von
Intertech zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen,
unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Denic,
Carrier). AGB des Kunden, die von den vorliegenden des Intertech
abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn,
Intertech hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch
ausgeschlossen, dass Intertech in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender AGB des Kunden die Lieferungen der Leistungen
vorbehaltlos erbringt. Von Mitarbeitern von Intertech abgegebene
mündlichen Nebenabreden zum Vertrag sind nur gültig, wenn
Intertech sie schriftlich bestätigt. Für den Fall, dass die
Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu
einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die
anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu
beachten. Gleiches gilt wenn der Kunde für seine Homepage oder
seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzsierung er
mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes
vereinbart hat. Mitteilungen einer Partei an die andere können
persönlich oder per Post zugestellt werden.
2.1 Ein Vertrag mit Intertech kommt durch den Auftrag des Kunden und der anschließenden Bestätigung durch Intertech zustande, wobei Intertech die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.
2.2 Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.i
2.3 Intertech ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
2.4 Gegenstand und Umfang der Leistung von Intertech ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunden zu leisten.
2.5 Der Kunde wird Intertech verlangte Kreditinformationen zur Verfügung stellen. Voraussetzung für die Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten ist die Anerkennung der Kreditwürdigkeit des Kunden. Auf Verlangen von Intertech wird der Kunde als Voraussetzung für die Annahme eines Kundenauftrags oder für eine fortgesetzte Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen durch Intertech eine Kaution oder sonstige Sicherheit für die Zahlung der von Intertech vorgesehenen Entgelte leisten.
3.1 Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer. Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server sind nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die Domainanmeldung erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der Postzustellung durch nochmalige Bestätigung des Auftraggebers. Erst bei hundertprozentiger Registrierung sind die Gebühren fällig.
3.2 Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. Intertech kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung.
3.3 Für jede Domain, die Intertech für den Kunden registrieren lässt oder verwaltet, besteht zwischen Intertech und dem Kunden jeweils ein sog. Einzelauftrag, der Preise (falls dieser nicht schon im Webpaket enthalten ist), Inhalt und Bedingungen für die von Intertech zu erbringenden Domainleistungen festlegt. Einen solchen Einzelauftrag erteilt der Kunde in Form einer schriftlichen oder elektronischen Leistungsbestellung.
3.4 Die von Intertech während der Laufzeit des Einzelauftrages zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Zugangs der auf den Einzelauftrag gerichteten Bestellung jeweils gültigen Leistungsbeschreibung von Intertech. Diese kann online auf der Internetpräsenz von Intertech abgerufen werden.
3.5 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von verschiedenen Vergabestellen (z.B. DENIC für .de-Domains) verwaltet. Jede dieser Vergabestellen hat eigene Vergaberichtlinien und Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Vergaberichtlinien, Registrierungsbedingungen und Streitschlichtungsordnungen; diese sind Bestandteil des Vertrages und gelten für jeden Einzelauftrag (vgl. oben § 1 Abs. 8). Die jeweiligen Richtlinien und Registrierungsbestimmungen der einzelnen Vergabestellen sendet Intertech dem Kunden auf Wunsch zu. Zudem können sie bei den einzelnen Vergabestellen auf deren Internetpräsenz abgerufen werden; entsprechende Links sind auf der Internetpräsenz von Intertech hinterlegt.
3.6 Dem Kunden ist bekannt, dass Intertech auf die Domainvergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss hat. Intertech kann deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine beantragte Domain auch tatsächlich zugeteilt wird. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Whois- Datenbanken auf Grund von Verzögerungen beim Abgleich nicht den aktuellsten Stand wiedergeben. Auskünfte von Intertech hinsichtlich der Verfügbarkeit einer bestimmten Domain erfolgen auf Grund Angaben Dritter und deshalb ohne Gewähr. Intertech übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass eine tatsächlich zugeteilte Domain auf Dauer oder frei von Rechten Dritter Bestand hat.
3.7 Eine Änderung des beauftragten Domainnamens nach der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen.
3.8 Aus technischen Gründen wird bei Top-Level-Domains mit den Endungen .com, .net, .org und .info beim Admin-C-Eintrag eine Emailadresse von Intertech eingetragen. Die Rechte des Domainresellers werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.
3.9 Intertech weist darauf hin, dass insbesondere im Rahmen der Registrierung von Domains - personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Domaininhabers veröffentlicht werden.
3.10 Eine Kündigung eines Einzelauftrages kann auf elektronischem Wege erklärt werden. Intertech kann eine solche Kündigung auf elektronischem Wege durch Übersenden einer entsprechenden Erklärung per eMail an die im Vertragsrubrum angegebene eMail-Adresse des Kunden aussprechen. Auch der Kunde kann eine solche Kündigung auf elektronischem Wege erklären. Gleichzeitig mit der Kündigung, d.h. mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit, muss Intertech ein ordnungsgemäßer Close-Auftrag des Kunden für die vertragsgegenständliche Domain zugehen, da Intertech ansonsten die Domain nicht rechtzeitig löschen kann und ein Renewal der Domain erfolgt. Sendet der Kunde lediglich einen Close-Auftrag, ohne gleichzeitig auch ausdrücklich die Kündigung zu erklären, so ist der Close-Auftrag gleichzeitig als Kündigungserklärung des Kunden zu werten.
3.11 Der Kunde kann einen Einzelauftrag auch vorzeitig kündigen (für eine solche Kündigung gilt der vorstehende § 3 Abs. 9 entsprechend). Eine anteilige Erstattung der bereits entrichteten Vergütung ist jedoch ausgeschlossen.
3.12 Das
Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung einess
Einzelauftrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund, der Intertech zur fristlosen Kündigung
berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde
wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere
z.B. nach Mahnung und Fristsetzung die fällige Vergütung
nicht bezahlt oder
b) über das Vermögen des Kunden
ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird oder
c) die Domain als solche
rechtswidrig ist oder
d) der Kunde schriftlich und
uneingeschränkt erklärt, er wolle die Domain nicht nutzen
oder
e) in einem rechtskräftigen gerichtlichen Titel
festgestellt ist, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die Domain
zu nutzen oder
f) Domain-Daten falsch sind.
3.13 Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen, Schliessungsanträgen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
4.1 Intertech behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DDoS- Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des weiteren kann Intertech eine persönliche Haftung verlangen.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlichdemokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.
5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.
5.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.
5.5 Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind Intertech sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann – zu Lasten des Kunden vereinbart.
5.6 Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen.
5.7 Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über Intertech veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Intertech nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für Intertech fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
6.1 Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 5.1 bis 5.7 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Intertech entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von Intertech von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzugehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von Intertech, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
7.1 Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.
8.1 Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Server abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf den Servern gespeichert werden.
9.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im Voraus wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei anderen Zahlungsweisen wird wegen des erhöhten Aufwands eine Aufwandspauschale in Höhe von 8,00 € pro Buchungsvorgang erhoben. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € wird auch erhoben, wenn aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden zum anderweitigen Ausgleich fakturiert werden.
9.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges, ist Intertech gem. Ziffer 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berechtigt den oder die Server zu sperren. Ferner besitzt Intertech während des Zahlungsverzuges ein ausdrücklich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht der gehosteten Hardware. Das Zurückbehaltungsrecht bezieht sich auf alle Hardwaregegenstände, eine gesonderte Regelung zur Verhältnismäßigkeit wird hierzu nicht getroffen. Das Zurückbehaltungsrecht kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden und nur dann, wenn der Kunde einen Nachweis über etwaig anderer existierender Zurückbehaltungsrechte erbringt. Das Recht auf Pfändung der gehosteten Hardware findet entsprechende Anwendung. Intertech ist zur Begleichung seiner Forderung zur Veräußerung der Hardware berechtigt.
10.1 Monatliche Entgelte werden per Lastschrift im Bankabbuchungsverfahren zum Beginn der
Abrechnungsperiode belastet, der Kunde gewährleistet die Deckung
des Kontos. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine
nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift
entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche
Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung
dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug
Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und
Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich
geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen
regelmäßig zu überprüfen. Der Kunde hat den
nicht bestrittenen Teil der Rechnung vollständig zu zahlen.
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten
nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Rechnung schriftlich gegenüber Intertech zu erheben. Danach gilt
die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und Intertech ist zur
Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.
Soweit die in Rechnung Stellung für den Kunden durch ein mit
Intertech verbundenes Unternehmen erfolgt, das nicht berechtigt ist,
in dem jeweiligen Land Dienstleistungen zu erbringen oder Produkte
zur Verfügung zu stellen, handelt dieses die Abrechnung
durchführende verbundene Unternehmen lediglich als
Abrechnungsstelle für das Unternehmen, das dem Kunden die
Dienstleistung tatsächlich erbringt bzw. die Produkte liefert.
Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist
dem Kunden gegen Forderungen von Intertech nur gestattet, wenn die
Forderung des Kunden von Intertech nicht bestritten wird oder
rechtskräftig festgestellt ist.
11.1 Intertech ist berechtigt dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren oder auf der Firewall gesperrt. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von Intertech vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere
11.2 ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.7, oder
11.3 die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
11.4 der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder
11.5 die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
11.6 bei einer Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte, deren Umfang die Kreditgrenze des Kunden in erheblichem Maß überschreitet, es sei denn der Kunde leistet eine angemessene Sicherheit für die Vergütung der Dienstleistungen binnen 10 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung von Intertech,
11.7 nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
11.8 nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder
11.9 im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von Intertech zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.
11.10 falls der Kunde zahlungsunfähig, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird.
12.1 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Denic) nicht.
13.1 Weist Intertech dem Kunden im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung eine IP-Adresse zu, so fällt diese IP-Adresse nach einer Kündigung des Dienstleistungsvertrages, gleich aus welchem Grund, an Intertech zurück, worauf der Kunde deren Nutzung einzustellen hat. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages kann Intertech die Adresse jederzeit einem anderen Nutzer zuweisen. Dasselbe gilt für Kundeskunden auf dessen Namen IPs bereitgestellt wurden.
14.1 Ordentliche Kündigung
Ein unbefristeter Vertrag mit einer
Laufzeit von 12 Monaten und mehr ist mit einer Frist von drei Monaten
zum Ende der Laufzeit von beiden Seiten kündbar.
Ein unbefristeter Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als 12
Monaten ist zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen
kündbar. Unbefristeten Verträge verlängern sich
stillschweigend um eine weitere Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht
gekündigt wurden.
14.1 Außerordentliche Kündigung
Intertech ist berechtigt,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn
14.2 Eintgelte bei Kündigung
Soweit der Kunde eine Dienstleistung
oder einen Dienstleistungsvertrag aus einem anderen Grund als
aufgrund einer Verletzung oder Nichterfüllung wesentlicher
Vertragspflichten durch Intertech ganz oder teilweise kündigt
oder Intertech einen Dienstleistungsvertrag aufgrund einer
Vertragsverletzung des Kunden ganz oder teilweise kündigt, hat
der Kunde folgende Zahlungen zu leisten:
(A) einen Betrag in Höhe
von 50 % der Entgelte, die bis zum Ablauf der vereinbarten
Laufzeitverpflichtung angefallen wären (es sei denn, der Kunde
weist einen niedrigeren oder Intertech einen höheren Schaden
nach) und
(B) eine Summe, die sämtlichen einmaligen
Vergütungen entspricht, auf die Intertech bei der Einrichtung
bzw. Lieferung der von der Kündigung betroffenen
Dienstleistungen oder Produkte verzichtet hat.
15.1 Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von Intertech zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen.
15.2 Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen.
15.3 Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat.
15.4 Im Übrigen haftet Intertech nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von Intertech, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
15.5 Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
15.6 Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen.
15.7 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch höchstens auf 5.000 €.
15.8 jede Partei verpflichtet sich, die andere von jeglichen Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten) und Ansprüchen Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit Sach- oder Personenschäden oder Tod aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen entstehen
15.9 Haftung für Personenschäden und Tod.
Keine der
Bestimmungen dieses Dienstleistungsvertrags ist dahingehend
auszulegen, daß die Haftung der Parteien für
Personenschäden oder Tod, sofern diese durch die Fahrlässigkeit
oder Vorsatz einer Partei oder deren Angestellte verursacht wurden,
beschränkt werden soll
.
15.10 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet oder gewährt
Gutschriften bei Mängeln oder Leistungsstörungen
hinsichtlich der Produkte oder Dienstleistungen, die auf Ursachen
zurückzuführen sind, die sie bei vernünftiger
Betrachtungsweise nicht zu vertreten haben; dazu gehören unter
anderem Naturkatastrophen, Feuer, Überflutungen oder andere
Katastrophen, Gesetze, Anordnungen, Vorschriften, Anweisungen,
Handlungen oder Aufforderungen einer Regierungsbehörde oder
-stelle oder sonstigen Zivil- oder Militärbehörde,
nationale Notstände, Aufstände, Aufruhr, Krieg, Streiks,
Aussperrungen, vorübergehende Arbeitseinstellungen oder andere
Arbeitsstreitigkeiten.
16.1 Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass Intertech seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich Intertech Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Intertech berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
17.1 Intertech ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat Intertech das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.
18.1 Sämtlicher der Intertech übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.
19.1 Erfüllungsort ist Köln, Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist Köln. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
19.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.